Elternberatung nach § 95 Abs.1a AußStrG – Einvernehmliche Scheidung

Verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs.1a AußStrG: Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung bringt auch für die Kinder einschneidende Änderungen. 2013 wurde in Österreich  die einvernehmliche Scheidung neu geregelt, dabei wurden auch die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit berücksichtigt. Eltern von minderjährigen Kindern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, sind seitdem zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Weitere Informationen erhalten Sie hier –> Information des Ministeriums.

Im Rahmen der Elternberatung geht es um folgende Gesichtspunkte:

  • Sie werden über die möglichen psychischen Auswirkungen der Trennung auf Ihr(e) Kind(er) informiert.
  • Sie sollen erkennen können, ob das Verhalten Ihres/er Kindes(er) eine Folge der Trennungserfahrung ist, und erhalten Unterstützung bei der Frage wie sie darauf adäquat regieren können.
  • In der Beratung haben Sie die Möglichkeit, Einblick in die Erfahrungswelt Ihres(er) Kindes(er) in dieser schwierigen Situation zu erhalten.
  • So werden Sie Ihr(e) Kind(er) liebevoll und sicher durch diese Lebensphase begleiten können.
  • Sie können damit Halt und Sicherheit in unruhigen Zeiten geben.

Ich stimme die Beratung auf Ihre individuelle Situation ab, da jedes Kindesalter eine spezielle Betrachtung benötigt. Weiters erhalten Sie eine Bücherliste mit Kinder- und Jugendliteratur zum Thema „Trennung der Eltern“.

Ich bin zertifizierte Beraterin (kinderrechte.gv.at) und berate Sie, je nach Wunsch, in Einzelsitzungen oder auch als Elternpaar.

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